Zum Inhalt springen
Zitierfest

SächsSchulG · Schulgesetz für den Freistaat Sachsen (Sächsisches Schulgesetz – SächsSchulG)

§ 9 SächsSchulG – Berufsfachschule

Amtliche Fassung, Stand 17.08.2024.

(1) In der Berufsfachschule werden die Schüler in einen oder mehrere Berufe eingeführt oder für einen Beruf ausgebildet. Außerdem wird die allgemeine Bildung gefördert.

(2) Die Berufsfachschule ist in der Regel Vollzeitschule und dauert mindestens ein Jahr.