(1) Das Familiengrab Auer auf dem Dreifaltigkeitsberg muss dauerhaft gepflegt und erhalten werden.
(2) Alljährlich soll am Todestag der Stifterin Frau Barbara Wunderle (02.12.) die heilige Messe für beide Ehegatten gelesen werden.
(3) Am Todestag (02.12.) soll alle drei Jahre eine kleine Feier zum Gedenken an die Stifterin Barbara Wunderle für die vom Stiftungszweck begünstigten Menschen ausgerichtet werden. Im Rahmen dieser Feier ist die testamentarische Auflage nach Ziffer V zu erfüllen.