Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbWSGKagerVO · Gemeindeverordnung über die Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers

§ 1 RgbWSGKagerVO – Einrichtung von Schutzgebieten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 25.11.1974.

(1) Zur Sicherung des durch die Wassergewinnungsanlage der Stadt Regensburg im Ortsteil Kager in Regensburg benutzten Grundwassers und zur Gewährleistung einer hygienisch einwandfreien Wassergewinnung über diese Anlage wurde mit Bescheid der Stadt Regensburg vom 23. Juli 1962 im Ortsteil Kager ein Wasserschutzgebiet festgesetzt.

(2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in den Fassungsbereich, in die engere und weitere Schutzzone.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbWSGKagerVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbWSGKagerVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten