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Zitierfest

RgbWaisenhausS · Satzung der Waisenhausstiftung Stadtamhof in Regensburg

Eingangsformel RgbWaisenhausS

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2017.

( AMBl. Nr. 30 vom 24. Juli 2017 )

Die Knaben-Waisenhausstiftung Stadtamhof wurde laut Stiftungsbrief vom 5. Januar 1737 von Suffragan-Bischof Godefriedus von Simmern und dem Rat der Stadt Stadtamhof gegründet und mit Rescript der Regierung in Straubing vom 9. Juni 1738 genehmigt. Das Erträgnis aus dem Stiftungsvermögen bildet die einzige Einnahme. Stiftungsgemäß obliegt der Stiftung die Erziehung von in der Stadt Stadtamhof unterstützungswohnsitzberechtigten Waisenknaben bis zur Beendigung der Werktagsschulpflicht.

Die Mädchen-Waisenhausstiftung Stadtamhof wurde als Wohltätigkeitsstiftung von dem Domkapitular und vorm. Dompfarrer Hermann Wein zu Regensburg am 20. Oktober 1866 mit dem Betrage von 8200 fl. zum Zwecke der Einrichtung einer Erziehungsanstalt für arme katholische Waisenmädchen in Stadtamhof gegründet und ihr mit Entschließung des Staatsministeriums des Innern vom 17. März 1867 die landesherrliche Bestätigung erteilt. Gleich der Knaben-Waisenhausstifung Stadtamhof hat auch diese Stiftung außer dem Erträgnis aus dem Stiftungsvermögen keine weiteren Einnahmen. Auch hier obliegt nach den Stiftungsbestimmungen die Erziehung von in Stadtamhof unterstützungsberechtigten Waisenmädchen bis zum Austritt aus der Werktagsschule.

In der Waisenhausstiftung wurden am 6.9.1962 und 18.1.1963 die „Knabenwaisenhausstiftung Stadtamhof“ bzw. die „Mädchenwaisenhausstiftung Stadtamhof“ zur Waisenhausstiftung Stadtamhof zusammengelegt.

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