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Zitierfest

RgbWaisenhausS · Satzung der Waisenhausstiftung Stadtamhof in Regensburg

§ 9 RgbWaisenhausS – Stiftungsaufsicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2017.

(1) Die Stiftung untersteht der Aufsicht der Regierung der Oberpfalz als Rechtsaufsichtsbehörde.

(2) Der Stiftungsaufsichtsbehörde sind Änderungen der Anschrift, der Vertretungsberechtigung und der Zusammensetzung der Organe unverzüglich mitzuteilen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 RgbWaisenhausS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 RgbWaisenhausS? Zitiere den Wortlaut.“

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