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Zitierfest

RgbWaisenhausS · Satzung der Waisenhausstiftung Stadtamhof in Regensburg

§ 7 RgbWaisenhausS – Satzungsänderungen, Umwandlung und Aufhebung der Stiftung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.07.2017.

(1) Satzungsänderungen sind zulässig, soweit sie zur Anpassung an veränderte Verhältnisse geboten erscheinen. Soweit sie sich auf die Steuerbegünstigung der Stiftung auswirken können, sind sie der zuständigen Finanzbehörde zur Stellungnahme vorzulegen.

(2) Änderungen des Stiftungszwecks sind nur zulässig, wenn seine Erfüllung unmöglich wird oder sich die Verhältnisse derart ändern, dass die Erfüllung des Stiftungszwecks nicht mehr sinnvoll erscheint. Umwandlung und Aufhebung der Stiftung richten sich nach den gesetzlichen Vorschriften.

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