(AMBl. Nr. 28 vom 07. Juli 2003)
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches -BauGB- erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
RgbVorkaufIrlS · Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg von Grundstücken in den Bereichen Harting und Irl
(AMBl. Nr. 28 vom 07. Juli 2003)
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches -BauGB- erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
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