Diese Satzung tritt in Kraft mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses sowie der ortsüblichen Bekanntmachung derjenigen Stelle, bei welcher die Satzung während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht und Auskunft bereitgehalten wird. Mit diesem Zeitpunkt tritt die "Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg gemäß § 25 Bundesbaugesetz in den Stadtteilen Hohes Kreuz, Irl, Harting, Burgweinting, Unterisling, Oberisling" vom 25. Juli 1983 (AMBI. Nr. 31 vom 01.August 1983) insoweit ausser Kraft, als Flächen östlich der Bahnlinie Regensburg - Landshut - München betroffen sind.
RgbVorkaufIrlS · Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg von Grundstücken in den Bereichen Harting und Irl
§ 3 RgbVorkaufIrlS – Inkrafttreten
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 07.07.2003.
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