(AMBl. Nr. 50 vom 06. Dezember 2004)
Aufgrund des § 25 BauGB und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
RgbVorkaufGrassS · Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg an Grundstücken in den Stadtteilen Graß, Leoprechting, Oberisling, Unterisling und Burgweinting
(AMBl. Nr. 50 vom 06. Dezember 2004)
Aufgrund des § 25 BauGB und des Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
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„Was regelt Eingangsformel RgbVorkaufGrassS? Zitiere den Wortlaut.“