(AMBl. Nr. 18 vom 28. April 2009)
Der Stadtrat der Stadt Regensburg hat in seiner Sitzung am 27.04.2009 zur Sicherung städtebaulicher Maßnahmen in dem Bereich Ernst-Reuter- Platz – Bahnhofsvorplatz eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt in diesem Gebiet beschlossen.
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches -BauGB- erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung: