Im Geltungsbereich dieser Satzung steht der Stadt Regensburg ein Vorkaufsrecht an Grundstücken nach § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB zu.
RgbVorkaufBhfS · Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg an Grundstücken in dem Bereich Ernst-Reuter-Platz - Bahnhofsvorplatz
§ 2 RgbVorkaufBhfS – Besonderes Vorkaufsrecht
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.04.2009.
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