( AMBl. Nr. 47 vom 22. November 2010 )
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches -BauGB- und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
RgbVorkaufAueS · Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht der Stadt Regensburg an Grundstücken in den Talauen von Donau und Regen
( AMBl. Nr. 47 vom 22. November 2010 )
Aufgrund des § 25 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 des Baugesetzbuches -BauGB- und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
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