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Zitierfest

RgbVhsBgAS · Satzung für die Volkshochschule Regensburg als gemeinnütziger "Betrieb gewerblicher Art" der Stadt Regensburg

§ 1 RgbVhsBgAS – Aufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 13.12.1999.

(1) Der Betrieb gewerblicher Art der Stadt Regensburg,

die Volkshochschule (VHS) mit Sitz in 93047 Regensburg, Haidplatz 8,

verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke auf dem Gebiet Bildung, Erziehung, Kunst und Kultur im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Dies gilt auch für Projekte der VHS.

(2) Die VHS hat die Aufgabe, Erwachsenen und heranwachsenden diejenigen Kenntnisse und Fähigkeiten zu vermitteln, die erforderlich sind, um sich unter den gegenwärtigen und für die Zukunft zu erwartenden Lebensbedingungen in Allen Bereichen einer freiheitlich-rechtsstaatlich geordneten Gesellschaft zurechtfinden zu können. Dazu bietet die Volkshochschule Hilfe für das Lernen, für Orientierung und Urteilsbildung und für die Eigentätigkeit.

Die VHS realisiert diese Aufgaben durch Vortrags-, Informations- und Lehrveranstaltungen. Dazu zählen auch Projekte wie etwa die Beratungsstelle "Frau und Beruf".

(3) Die Volkshochschule in konfessionell und parteipolitisch unabhängig.

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