Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg in Kraft. Gleichzeitig wird die Überschwemmungsgebietsverordnung der Stadt Regensburg vom 28.07.1922 außer Kraft gesetzt.
Die Anlagen 3.1 bis 3.10 können vom Tag des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung an während der Dienststunden bei der Stadt Regensburg, Umweltamt, Bruderwöhrdstraße 15b, 93055 Regensburg, Zimmer-Nr. 2.016, kostenlos eingesehen werden.