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Zitierfest

RgbUESGDonauVO · Verordnung der Stadt Regensburg über das Überschwemmungsgebiet an der Donau von Flusskilometer 2.372,105 bis Flusskilometer 2.387,660 und am Regen von Flusskilometer 0,000 bis Flusskilometer 4,855 auf dem Gebiet der Stadt Regensburg

§ 8 RgbUESGDonauVO – Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 24.08.2015.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Regensburg in Kraft. Gleichzeitig wird die Überschwemmungsgebietsverordnung der Stadt Regensburg vom 28.07.1922 außer Kraft gesetzt.

Die Anlagen 3.1 bis 3.10 können vom Tag des Inkrafttretens dieser Änderungsverordnung an während der Dienststunden bei der Stadt Regensburg, Umweltamt, Bruderwöhrdstraße 15b, 93055 Regensburg, Zimmer-Nr. 2.016, kostenlos eingesehen werden.

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