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Zitierfest

RgbTVO · Tauben-Verordnung der Stadt Regensburg

§ 2 RgbTVO – Fütterungsverbot

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2016.

Verwilderte Tauben dürfen im Stadtgebiet nicht gefüttert werden. Das Fütterungsverbot erfaßt auch das Auslegen von Futter, das von den Tauben aufgenommen werden kann.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbTVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbTVO? Zitiere den Wortlaut.“

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