Verwilderte Tauben dürfen im Stadtgebiet nicht gefüttert werden. Das Fütterungsverbot erfaßt auch das Auslegen von Futter, das von den Tauben aufgenommen werden kann.
RgbTVO · Tauben-Verordnung der Stadt Regensburg
§ 2 RgbTVO – Fütterungsverbot
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 27.12.2016.
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