Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Gleichzeitig wird die Verordnung der Regierung der Oberpfalz über die Einzugsbereiche von Tierköperbeseitigungsanstalten im Bereich des Regierungsbezirks Oberpfalz vom 31.10.1985 (RABl. Opf. 85 S. 62), geändert durch die Verordnung vom 3.12.1992 (RABl. Opf. 92 S. 89) insoweit aufgehoben.