(1) Die Besucher müssen Mäntel, Hüte, Stöcke, Schirme, größere Pakete und dergleichen in der Kleiderabgabe abgeben.
(2) In der Garderobe abgegebene Gegenstände werden grundsätzlich nur gegen Rückgabe der Garderobenmarke ausgehändigt. Bei Verlust der Garderobenmarke wird eine Gebühr von 10,00 DM fällig.
(3) Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen ist unverzüglich dem Garderobenpersonal anzuzeigen.