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Zitierfest

RgbTheaterAbo · Allgemeine Benutzungs- und Abonnementbedingungen für das Theater Regensburg Anstalt des öffentlichen Rechts

§ 9 RgbTheaterAbo – Garderobe

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.07.2000.

(1) Die Besucher müssen Mäntel, Hüte, Stöcke, Schirme, größere Pakete und dergleichen in der Kleiderabgabe abgeben.

(2) In der Garderobe abgegebene Gegenstände werden grundsätzlich nur gegen Rückgabe der Garderobenmarke ausgehändigt. Bei Verlust der Garderobenmarke wird eine Gebühr von 10,00 DM fällig.

(3) Der Verlust oder die Beschädigung von Garderobengegenständen ist unverzüglich dem Garderobenpersonal anzuzeigen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 9 RgbTheaterAbo nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 9 RgbTheaterAbo? Zitiere den Wortlaut.“

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