(1) Das Theater Regensburg, Anstalt des öffentlichen Rechts, ist Betreiber der Bühnen des Theater Regensburg. Zu den Bühnen gehören das Theater am Bismarckplatz, das Velodrom am Arnulfsplatz, das Theater am Haidplatz, das Freilichttheater im Thon-Dittmer-Hof und der Neuhaussaal, außerdem zusätzliche für bestimmte Veranstaltungen oder Veranstaltungsserien angemietete oder zur Verfügung gestellte weitere Spielstätten.
(2) Aufgaben des Theater Regensburg sind die Aufführung von Schauspielen und Werken des Musiktheaters sowie die Durchführung von Sinfoniekonzerten sowie Gastspiele.