Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbStS · Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg

§ 12 RgbStS – Schlussbestimmungen

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.02.2013.

(1) Für Baugenehmigungsverfahren, die bei Inkrafttreten dieser Satzung bereits anhängig waren, ist die Garagen- und Stellplatzsatzung in der Fassung vom 24. März 2005 anzuwenden.

(2) Soweit andere ortsrechtliche Vorschriften der Stadt Regensburg (z.B. Bebauungspläne, Altstadtschutzsatzung) Regelungen zur Stellplatzpflicht beinhalten, gehen die dortigen Regelungen vor.

(3) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Garagen- und Stellplatzsatzung vom 24. März 2005 außer Kraft.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 12 RgbStS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 12 RgbStS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten