Diese Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet Regensburg für die Herstellung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Fahrräder.
RgbStS · Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg
§ 1 RgbStS – Geltungsbereich
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.02.2013.
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„Was regelt § 1 RgbStS? Zitiere den Wortlaut.“