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Zitierfest

RgbStS · Stellplatzsatzung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbStS – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.02.2013.

Diese Satzung gilt im gesamten Stadtgebiet Regensburg für die Herstellung und den Nachweis von notwendigen Stellplätzen für Kraftfahrzeuge (Kfz) und Fahrräder.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbStS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbStS? Zitiere den Wortlaut.“

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