Der § 3 „Genehmigungspflichten“ der Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof vom 01. Juli 2003 wird wie folgt neu gefasst: „Im Rahmen der Vorschriften des § 144 BauGB findet § 144 Abs. 2 keine Anwendung.“
RgbStadtamhofSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof
§ 5 RgbStadtamhofSanS – Genehmigungspflichten im ursprünglichen Sanierungsgebiet „Stadtamhof“
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 11.08.2003.
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