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Zitierfest

RgbSpVO · Sperrzeitverordnung der Stadt Regensburg

§ 4 RgbSpVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 05.01.2026.

(1) Diese Verordnung tritt am 10. Januar 2026 in Kraft. Sie gilt 20 Jahre.

(2) § 1 Abs. 2 dieser Verordnung findet keine Anwendung auf Betriebsinhaber und Betriebsinhaberinnen, für deren Betrieb bei Inkrafttreten der Verordnung vom 02.06.1993 eine abweichende Betriebszeitregelung galt.

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