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Zitierfest

RgbSpS · Spielplatzsatzung der Stadt Regensburg

§ 7 RgbSpS – Ablöse der Spielplatzpflicht

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.10.2025.

(1) Eine Ablöse der Spielplatzpflicht ist möglich, wenn der Spielplatz weder auf dem Baugrundstück noch auf einem geeigneten Grundstück in der Nähe hergestellt werden kann oder in unmittelbarer Nähe ein für die Kinder geeigneter öffentlicher Spielplatz vorhanden ist. Für Gebäude, die dem Wohnen von Senioren und Studenten bestimmt sind, besteht ein Anspruch auf Ablöse, wobei diese höchstens 5.000 Euro je abzulösendem Spielplatz beträgt.

(2) Im Falle einer Ablöse ist vom Bauherrn ein Vertrag mit der Stadt Regensburg zu schließen. Vom Bauherrn ist als Voraussetzung für die Erteilung der Baugenehmigung eine Sicherheit (Bankbürgschaft oder Barzahlung) in Höhe des Ablösebetrags zu leisten.

(3) Der Ablösebetrag wird nach folgender Formel berechnet:

A = (BRW + KH + KU) x F

Dabei bedeuten:

A Ablösebetrag in Euro (Aufrundung auf volle 5 Euro)

BRW Bodenrichtwert des Baugrundstücks je m² in Euro

KH Herstellungskosten der Spielplatzfläche je m² in Euro, diese sind mit 190 Euro anzusetzen

KU Unterhaltskosten der Spielplatzfläche je m² in Euro, hochgerechnet auf die Dauer von 20 Jahren, diese sind mit 48 Euro anzusetzen

F erforderliche Spielplatzfläche in m²

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