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Zitierfest

RgbSpeisederS · Satzung der Maria Speiseder Stiftung

§ 8 RgbSpeisederS – Vermögensanfall

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.11.2021.

Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Restvermögen der Stiftung an die Stadt Regensburg. Diese hat es, unter Beachtung des Stiftungszweckes, unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke zu verwenden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbSpeisederS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbSpeisederS? Zitiere den Wortlaut.“

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