( AMBl. Nr. 21 vom 22. Mai 2018 )
Aufgrund der von Frau Dr. Käthe Seyboth verfügten Schenkung mit Auflage vom 22.10.1968 beschloss der Stadtrat in seiner Sitzung vom 24.10.1968 die Annahme der Schenkung zum Zwecke der Gründung einer nichtrechtsfähigen Stiftung.
Der Stiftung wird von der Stadt Regensburg gemäß Art. 23 Abs. 1 und Art. 84 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung gegeben: