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Zitierfest

RgbSeybothS · Satzung der Dr. Seyboth Stipendienstiftung in Regensburg

§ 6 RgbSeybothS – Stiftungsorgane und Stiftungsverwaltung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 22.05.2018.

Die Stiftung wird von Organen der Stadt Regensburg verwaltet und vertreten. Die Stipendien werden von einem Beirat, bestehend aus dem/der Oberbürgermeister/in und den/der für Stiftungsangelegenheiten zuständigen Referenten/in verliehen.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 6 RgbSeybothS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 6 RgbSeybothS? Zitiere den Wortlaut.“

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