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Zitierfest

RgbSchillerwieseVO · Verordnung zum Schutz von Landschaftsteilen im Stadtkreis Regensburg südlich der Donau zwischen Schillerwiese und Mariaorter Brücke

§ 5 RgbSchillerwieseVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 18.02.1949.

Wer den Bestimmungen dieser Verordnung zuwiderhandelt, wird nach den §§ 21 und 22 des Reichsnaturschutzgesetzes und dem § 6 der Durchführungsverordnung bestraft. Auf die Strafbestimmungen wird besonders hingewiesen. Über die Natur-schutzgebiete und Landschaftsschutzgebiete liegen die einschlägigen Karten auch im Stadtbauamt, Abt. Stadterweiterung, zur Einsichtnahme auf.

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