AMBl. Nr. 50 vom 12. Dezember 2022
1) § 1 SMART-CITY-BEIRAT
2) § 2 AUFGABEN DES SMART-CITY-BEIRATS
3) § 3 ZUSAMMENSETZUNG DES SMART-CITY-BEIRATES
4) § 4 BERUFUNG, AMTSNIEDERLEGUNG UND ABBERUFUNG
5) § 5 THEMENSCHWERPUNKTE UND ARBEITSGRUPPEN
6) § 6 VORBEREITUNG
7) § 7 SITZUNGEN
8) § 8 ANTRÄGE
9) § 9 ABSTIMMUNG
10) § 10 SITZUNGSNIEDERSCHRIFT
11) § 11 GESCHÄFTSFÜHRENDE STELLE UND HAUSHALTSMITTEL
12) § 12 EHRENAMT, SORGFALTSPFLICHT
13) § 13 INKRAFTTRETEN
Präambel
Vor dem Hintergrund der Herausforderungen der Stadt Regensburg die smarte Stadtentwicklung in Richtung einer zukunftsfähigen und nachhaltigen Smart City zu gestalten, richtet die Stadt Regensburg einen Smart-City-Beirat als sachkundiges Expertengremium und Impulsgeber ein.
Mit ihm sollen möglichst innovative Lösungen zielgerichtet über alle Ebenen der Stadtentwicklung für das Stadtgebiet entwickelt werden, um die Stadt weiterhin lebens- und liebenswert zu gestalten. Dazu bringt der aus Vertretern aus Wirtschaft, Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Interessensvertretungen innerhalb des Stadtgebietes interdisziplinär zusammengesetzte Smart-City-Beirat seine Erfahrungen zu Smart City und damit zusammenhängende Digitalisierungs-spezifischen Fragen auf lokaler Ebene ein.
Zur Wahrnehmung dieser Interessen für die Stadt Regensburg erlässt sie nach Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung: