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Zitierfest

RgbOstengasseSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes "Ostengasse Nord"

§ 4 RgbOstengasseSanS – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.03.2004.

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Hinweise:

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB ist eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und Mängel der Abwägung unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres - Mängel der Abwägung innerhalb von sieben Jahren - seit Bekanntmachung der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Auf die Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB wird besonders hingewiesen. Diese können - neben anderen einschlägigen Regelungen - während der allgemeinen Dienstzeit von jedermann eingesehen werden. Möglichkeit hierzu besteht beim Amt für Städtebauförderung und Wohnungswesen im Neuen Rathaus, Minoritenweg 8 - 10, Erdgeschoss, Zimmer 68.

(Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.)

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