Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(*Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.)
RgbNatDVO56 · Verordnung der Stadt Regensburg über den Schutz des "Baumensembles Rotbuche und Stieleiche in der Ludwig-Eckert-Straße" als Naturdenkmal (Naturdenkmal Nr. 56) (Naturdenkmalsverordnung Nr.56 - NatDV 56)
Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(*Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.)
Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbNatDVO56 nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:
„Was regelt § 8 RgbNatDVO56? Zitiere den Wortlaut.“