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Zitierfest

RgbMollS · Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg

§ 8 RgbMollS – Vermögensanfall

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.02.2021.

Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Restvermögen an die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung mit Sitz in Regensburg. Diese hat es unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich für mildtätige Zwecke zu verwenden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 8 RgbMollS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 8 RgbMollS? Zitiere den Wortlaut.“

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