Bei Aufhebung oder Auflösung der Stiftung oder bei Wegfall ihrer steuerbegünstigten Zwecke fällt das Restvermögen an die Regensburger Wohltätigkeitsstiftung mit Sitz in Regensburg. Diese hat es unter Beachtung des Stiftungszwecks unmittelbar und ausschließlich für mildtätige Zwecke zu verwenden.
RgbMollS · Satzung der Franz-Katharina-und-Jutta-Moll-Stiftung in Regensburg
§ 8 RgbMollS – Vermögensanfall
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.02.2021.
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„Was regelt § 8 RgbMollS? Zitiere den Wortlaut.“