Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbMFEGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Musischen Früherziehung der Stadt Regensburg (Musische Früherziehung - Gebührensatzung - MFEGS)

§ 2 RgbMFEGS – Gebührentatbestand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 02.05.2016.

Für die Teilnahme an den Kursen der Musischen Früherziehung werden Gebühren erhoben.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbMFEGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbMFEGS? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten