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Zitierfest

RgbMaxstrasseS · Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages für die Neugestaltung der nördlichen Maximilianstraße und des St.-Kassians-Platzes

§ 2 RgbMaxstrasseS – Vorteilsregelung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 08.10.2001.

(1) Die Beitragsschuldner tragen den beitragsfähigen Aufwand (§ 5 ABS) nach Maßgabe des Abs. 2. Den übrigen Teil des Aufwandes trägt die Stadt.

(2) Die Anteile der Beitragsschuldner werden wie folgt festgesetzt:

1) Gehwegbereiche (40 % der Mischwerksfläche) nach § 5 Abs. 1 Nr. 1 ABS 60 v. H.

2) Rinnenanlage nach § 5 Abs. 1 Nr. 2 ABS 60 v. H.

3) Entwässerungseinrichtungen nach § 5 Abs. 1 Nr. 3 ABS 80 v. H.

4) Freilegung der Flächen für Maßnahmen nach Nr. 1-3 80 v. H.

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