(1) Die Gebühren werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Mittagsbetreuungs-einrichtung.
(2) Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall von vorübergehender Erkrankung oder sonstiger Abwesenheit fort.
RgbMaSGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS)
(1) Die Gebühren werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Mittagsbetreuungs-einrichtung.
(2) Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall von vorübergehender Erkrankung oder sonstiger Abwesenheit fort.
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