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Zitierfest

RgbMaSGS · Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der städtischen Einrichtungen der Mittagsbetreuung an Schulen der Stadt Regensburg (Mittagsbetreuung an Schulen - Gebührensatzung - MaSGS)

§ 2 RgbMaSGS – Gebührentatbestand

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 06.05.2024.

(1) Die Gebühren werden erhoben für den regelmäßigen Besuch der Mittagsbetreuungs-einrichtung.

(2) Die Gebührenpflicht besteht auch im Fall von vorübergehender Erkrankung oder sonstiger Abwesenheit fort.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 2 RgbMaSGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 2 RgbMaSGS? Zitiere den Wortlaut.“

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