Diese Satzung gilt für alle von der Stadt Regensburg als öffentliche Einrichtung betriebenen Märkte. Diese sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführt.
RgbMarktS · Marktsatzung der Stadt Regensburg
§ 1 RgbMarktS – Geltungsbereich
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.06.2010.
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„Was regelt § 1 RgbMarktS? Zitiere den Wortlaut.“