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Zitierfest

RgbMarktS · Marktsatzung der Stadt Regensburg

§ 1 RgbMarktS – Geltungsbereich

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 21.06.2010.

Diese Satzung gilt für alle von der Stadt Regensburg als öffentliche Einrichtung betriebenen Märkte. Diese sind in der Anlage 1 zu dieser Satzung aufgeführt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbMarktS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbMarktS? Zitiere den Wortlaut.“

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