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Zitierfest

RgbMarktGS · Marktgebührensatzung der Stadt Regensburg

Anlage 1 RgbMarktGS – Anlage zur Marktgebührensatzung

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 23.01.1978.

1 Tages- und Wochenmärkte

1.1 Verkaufsplätze pro m² Standfläche und Tag auf dem

1.1.1 Alten Kornmarkt, Donaumarkt, Katharinenmarkt Stadtamhof, Wöhrdstraße 3,50 €

1.1.2 Kumpfmühler Markt 3,50 €

1.1.3 Neupfarrplatz: Bei durchgehender Belegung eines Verkaufsplatzes werden höchstens 20 Tage pro vollem Kalendermonat berechnet 3,50 €

1.2 Imbissstände

1.2.1 pro Stand und Tag 60,00 €

1.2.2 pro Stand und Monat 700,00 €

1.3 Spargelstände

1.3.1 pro m² Standfläche und Tag 9,00 €

1.3.2 auf dem Neupfarrplatz pro Stand und Saison 660,00 €

2 Spezialmärkte

2.1 Christkindlmarkt (nachstehende Gebühren jeweils für die Dauer und, wenn nichts anderes angegeben, pro m² Standfläche; zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer)

2.1.1 bei Benutzung städtischer Buden 90,00 €

2.1.2 bei Gestellung eigener Buden 55,00 €

2.1.3 Imbissstände

2.1.3.1 Imbissstände für Wurst- und Fleischwaren 200,00 €

2.1.3.2 Sonstige Imbissstände 90,00 €

2.1.4 Stände mit alkoholischen Getränken

2.1.4.1 Städtische Buden mit alkoholischen Getränken 320,00 €

2.1.4.2 Eigene Bude mit alkoholischen Getränken 180,00 €

2.1.4.3 Sonstige Imbissstände mit alkoholischen Getränken 360,00 €

2.1.5 Vorbauten 35,00 €

2.1.6 Zuschlag zu den Gebührensätzen 2.1.1 - 2.1.3.2 für den Verkauf von alkoholfreien Getränken 80 %

2.1.7 Kinderkarussell (gesamte Fläche) 1.250,00 €

2.1.8 Stehtische pro Stehtisch 20,00 €

2.2 Christbaummarkt (jeweils für die gesamte Dauer pro m² Aufstell- und Verkaufsfläche) 2,00 €

Bei der Berechnung der belegten Flächen werden angefangene m² auf volle m² aufgerundet.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) Anlage 1 RgbMarktGS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt Anlage 1 RgbMarktGS? Zitiere den Wortlaut.“

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