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Zitierfest

RgbKulturBgAS · Satzung für die Kulturveranstaltungen der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art

§ 1 RgbKulturBgAS – Aufgaben

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 20.12.2002.

(1) Der Betrieb gewerblicher Art der Stadt Regensburg

Kulturveranstaltungen Haidplatz 8 93047 Regensburg

verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung im Bereich der Förderung von Kunst und Kultur. Dies gilt auch für kulturelle Projekte und Feste, sowie Mitveranstaltungen.

(2) Aufgabe des Kulturbereichs ist die Förderung, Pflege und Erhalt der Kunst und Kultur in der Stadt Regensburg und diese den Interessierten näher zu bringen. Der Kunstbegriff beinhaltet auch die bildende Kunst.

Zu der Aufgabe gehört auch die Koordinierung der Arbeit der kulturellen Organisationen und Einrichtungen in Regensburg und die Förderung des gegenseitigen Verständnisses, sowie die Beratung übergreifender kultureller Veranstaltungen.

Diesen Kulturauftrag erfüllt die Stadt durch Ausstellungen, durch die Mitveranstaltung und die Veranstaltung u.a. von Konzerten (Sommer-, Rathauskonzerte), kulturellen Aktivitäten (Jazz-Weekend, Kunsthandwerkermarkt, Schülertheater),

Wohltätigkeitsveranstaltungen zugunsten Dritter, Konzert-Matineen, Orgelkonzerten u.v.m. sowie mit der Durchführung kultureller Straßenfeste (Altstadtfest).

Es handelt sich hierbei um einen zusammengefassten Betrieb gewerblicher Art.

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