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Zitierfest

RgbKoenigswiesenVO · Verordnung der Stadt Regensburg über geschützte Landschaftsbestandteile in Königswiesen und Dechbetten

§ 7 RgbKoenigswiesenVO – Inkrafttreten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.07.1991.

Diese Verordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig werden die für die vorstehend geschützten Bereiche bestehenden Unterschutzstellungen, eingetragen im Naturdenkmalbuch unter der Nr. 36, aufgehoben.

(*Karten sind nicht maßstabsgetreu abgebildet.)

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