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Zitierfest

RgbKeilsteinVO · Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg

§ 4 RgbKeilsteinVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.03.1939.

(1) Unberührt bleiben:

  • a) die rechtmäßige Ausübung der Jagd,
  • b) die landwirtschaftliche Nutzung in dem bisherigen Umfange.

(2) In besonderen Fällen können Ausnahmen von den Vorschriften dieser Verordnung von mir genehmigt werden.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 4 RgbKeilsteinVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 4 RgbKeilsteinVO? Zitiere den Wortlaut.“

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