Zum Inhalt springen
Zitierfest

RgbKeilsteinVO · Verordnung über das "Naturschutzgebiet am Keilstein" in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg

§ 1 RgbKeilsteinVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 28.03.1939.

Der rund 1 km nordöstlich von Schwabelweis in der Gemarkung Schwabelweis, Kreis Regensburg, liegende Südabhang des Keilsteins wird in dem in § 2 Abs. 1 näher bezeichneten Umfange mit dem Tag der Bekanntgabe dieser Verordnung in das Reichsnaturschutzbuch eingetragen und damit unter den Schutz des Reichsnaturschutzgesetzes gestellt.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 1 RgbKeilsteinVO nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 1 RgbKeilsteinVO? Zitiere den Wortlaut.“

Zitierfest in Ihrer KI einrichten