(AMBl. Nr. 52 vom 23. Dez. 2002)
Aufgrund der §§ 58, 59 Abgabenordnung erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
RgbJugendBgAS · Satzung für die Jugendhilfe der Stadt Regensburg als gemeinnütziger Betrieb gewerblicher Art
(AMBl. Nr. 52 vom 23. Dez. 2002)
Aufgrund der §§ 58, 59 Abgabenordnung erlässt die Stadt Regensburg folgende Satzung:
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„Was regelt Eingangsformel RgbJugendBgAS? Zitiere den Wortlaut.“