( AMBl. Nr. 32 vom 4. August 2014 , geändert durch Satzung vom 26. November 2014, AMBl. Nr. 50 vom 8. Dezember 2014 , geändert durch Satzung vom 7. Juni 2017, AMBl. Nr. 25 vom 19. Juni 2017 , geändert durch Satzung vom 14. Oktober 2022, AMBl. Nr. 43 vom 24. Oktober 2022 , geändert durch Satzung vom 7. Mai 2026, AMBl. Nr. 21 vom 18. Mai 2026 )
Präambel
Der Integrationsbeirat repräsentiert die Regensburgerinnen und Regensburger mit Migrationshintergrund. Ziel des Gremiums ist es, die Interessen von Menschen mit Migrationshintergrund in die Arbeit des Stadtrats und der Stadtverwaltung einzubringen, die gleichberechtigte Teilhabe in den unterschiedlichsten Lebensbereichen zu fördern und den gesellschaftlichen Zusammenhalt auszubauen. Dazu zählen auch die Sichtbarmachung und Bekämpfung von Rassismus und Diskriminierung auf allen Ebenen sowie die Unterstützung von Personen, die Rassismus und Diskriminierung erfahren.
Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Gleichstellung und Gleichberechtigung aller Menschen, sowie die Wahrung der freiheitlichen demokratischen Grundordnung gelten auch innerhalb des Beirats als Leitlinie.
Die Stadt Regensburg erlässt aufgrund des Artikels 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl. S. 796, 797, BayRS 2020-1-1-I), die zuletzt durch § 1 des Gesetzes vom 23. Dezember 2025 (GVBl. S. 637) geändert worden ist, folgende Satzung: