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Zitierfest

RgbHundesteuerS · Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg

§ 10 RgbHundesteuerS – Fälligkeit der Steuer

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.08.2010.

Die Steuerschuld wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheids ist die Steuer jeweils zum 1. April eines jeden Jahres fällig.

In Ihrer KI nachschlagen

Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 10 RgbHundesteuerS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 10 RgbHundesteuerS? Zitiere den Wortlaut.“

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