Die Steuerschuld wird erstmals einen Monat nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bis zur Bekanntgabe des neuen Steuerbescheids ist die Steuer jeweils zum 1. April eines jeden Jahres fällig.
RgbHundesteuerS · Hundesteuersatzung der Stadt Regensburg
§ 10 RgbHundesteuerS – Fälligkeit der Steuer
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.08.2010.
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„Was regelt § 10 RgbHundesteuerS? Zitiere den Wortlaut.“