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Zitierfest

RgbHauptschulVO · Verordnung über die Organisation der öffentlichen Hauptschulen in der Stadt Regensburg

§ 4 RgbHauptschulVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.08.2010.

(1) Die Sprengelbeschreibungen der Grundschulen in der Stadt Regenburg ergeben sich aus der Verordnung der Regierung der Oberpfalz über die Organisation der öffentlichen Grundschulen in der Stadt Regensburg Nr. 44.11-5102-R-20 vom heutigen Tag.

(2) Die Organisation der Grundschule Sinzing wird in einer gesonderten Verordnung der Regierung der Oberpfalz Nr. 44.11-5102-R/L-60 geregelt.

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