(1) Das Gebiet der Gemeinde Sinzing wird bezüglich der Jahrgangsstufen 5 mit 9 von der Volksschule Sinzing (Grund- und Hauptschule) zur Volksschule Regensburg - St.-Wolfgang-Schule (Hauptschule) umgesprengelt. Die Volksschule Sinzing besteht als Grundschule weiter.
(2) Die Volksschulen Regensburg
1) Clermont-Ferrand-Schule (Hauptschule),
2) Hans-Herrmann-Schule (Hauptschule) und
3) Konradschule (Hauptschule)
bilden einen Schulverbund, die drei Schulen erhalten einen gemeinsamen Verbundsprengel.
(3) Die Volksschulen Regensburg
1) Otto-Schwerdt-Schule (Hauptschule),
2) Pestalozzischule (Hauptschule) und
3) St.-Wolfgang-Schule (Hauptschule)
bilden einen Schulverbund, die drei Schulen erhalten einen gemeinsamen Verbundsprengel.
(4) Die in den Absätzen 2 und 3 genannten sechs Hauptschulen erhalten jeweils die Bezeichnung Mittelschule.