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Zitierfest

RgbHauptschulVO · Verordnung über die Organisation der öffentlichen Hauptschulen in der Stadt Regensburg

§ 1 RgbHauptschulVO

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 09.08.2010.

(1) Das Gebiet der Gemeinde Sinzing wird bezüglich der Jahrgangsstufen 5 mit 9 von der Volksschule Sinzing (Grund- und Hauptschule) zur Volksschule Regensburg - St.-Wolfgang-Schule (Hauptschule) umgesprengelt. Die Volksschule Sinzing besteht als Grundschule weiter.

(2) Die Volksschulen Regensburg

1) Clermont-Ferrand-Schule (Hauptschule),

2) Hans-Herrmann-Schule (Hauptschule) und

3) Konradschule (Hauptschule)

bilden einen Schulverbund, die drei Schulen erhalten einen gemeinsamen Verbundsprengel.

(3) Die Volksschulen Regensburg

1) Otto-Schwerdt-Schule (Hauptschule),

2) Pestalozzischule (Hauptschule) und

3) St.-Wolfgang-Schule (Hauptschule)

bilden einen Schulverbund, die drei Schulen erhalten einen gemeinsamen Verbundsprengel.

(4) Die in den Absätzen 2 und 3 genannten sechs Hauptschulen erhalten jeweils die Bezeichnung Mittelschule.

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