Für das Erweiterungsgebiet „Gries“ kommt das vereinfachte Verfahren zur Anwendung. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156 a BauGB ist ausgeschlossen.
RgbGriesSanS · Satzung der Stadt Regensburg über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes Stadtamhof mit Gries
§ 3 RgbGriesSanS – Verfahren
Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 16.12.2024.
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