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Zitierfest

RgbFfS · Freiflächensatzung der Stadt Regensburg

§ 7 RgbFfS – Ordnungswidrigkeiten

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 01.10.2025.

Nach Art. 79 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BayBO kann mit Geldbuße bis zu fünfhunderttausend Euro belegt werden, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1) entgegen § 4 den Boden einer Freifläche unzulässig versiegelt,

2) entgegen § 5 einen nicht begrünten Steingarten anlegt.

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Mit Zitierfest schlägt Ihre KI (z. B. Claude) § 7 RgbFfS nach: Normtext aus der Quelle statt aus dem Gedächtnis, mit Stand. Fragen Sie zum Beispiel:

„Was regelt § 7 RgbFfS? Zitiere den Wortlaut.“

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