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Zitierfest

RgbFBRL · Richtlinien für die Durchführung der Feuerbeschau in der Stadt Regensburg (Regensburger Feuerbeschau-Richtlinien – RFBR)

Anlage 1 RgbFBRL – Tabelle 1

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 30.10.2000.

Bauliche Anlagen zur Nutzung für Überprüfung (Zeitabstand in Jahren)

  • 1. Pflege und Betreuung

1.1 Krankenhäuser 3

1.2 Heime (Alten-, Pflege-, Freizeitheime) 3

1.3 Behinderteneinrichtungen 3

1.4 Kinderkrippen, -gärten, -horte 3

  • 2. Unterricht

2.1 Schulen (Grund-, Haupt-, Real-, Sonderschulen, Gymnasien) 3

2.2 Hochschulen (Universität, Fachhochschulen) 3

  • 3. Versammlungs- und Unterbringungsobjekte

3.1 Versammlungsstätten (VStättV, §124) 1, 3, 5

3.2 Beherbergungsbetriebe > 60 Gastbetten 5

3.3 Gaststätten > 400 Gastplätze 5

3.4 Beherbergungsbetriebe < 60 Gastbetten 6

3.5 Gaststätten (nicht 3.3) in Keller- oder Obergeschossen 6

3.6 Unterkünfte für Asylbewerber, Bürgerkriegsflüchtlinge, Obdachlose 1

3.7 Justizvollzugsanstalten 6

3.8 Kirchen 6

  • 4. Verkauf und Ausstellung

4.1 Verkaufsstätten 3

4.2 Groß- und Einzelhandel mit großer Raumtiefe (> 25 m und > 400 m²) 3

4.3 Museen, Sammlungen 3

4.4 Messebauten 3

  • 5. Objekte und Betriebe mit hohen oder außergewöhnlichen Brand- und Verkehrsgefahren

5.1 0bjekte mit radioaktiven und biologischen Stoffen 3

5.2 Objekte und Anlagen mit gefährlichen Stoffen (brennbare oder giftige Chemikalien, Flüssigkeiten, Gase) 3

5.3 Störfallbetriebe 2

5.4 unterirdische Verkehrs- und Versorgungsbauten 3

5.5 Betriebe mit besonderen Brandgefahren (z.B. Papier-und Holzverarbeitung, Kfz-Betriebe) 3

5.6 Großbetriebe für Elektrotechnik 3

5.7 Großbetriebe für Fahrzeug- und Maschinenbau 3

5.8 Technische Bauten (Kraftwerke) 3

5.9 Umspannwerke 6

  • 6. Verschiedene

6.1 Gebäude > 7 m Fußbodenhöhe (> Geb. mittlerer Höhe) 6

6.2 Besonders brandgefährdete Stadtteile (Dort erstreckt sich die Überprüfung auch auf Wohnungen, sonstige Räume und Rettungswege) 3

6.2.1 Altstadt, das ist das Gebiet südlich der Donau innerhalb des Grüngürtels, der gebildet wird aus dem Herzogpark, der Prebrunnallee, der Fürst-Anselm-Allee, den Grünanlagen am Ernst-Reuter-Platz, an der Landshuter Straße und der Gabelsbergerstraße, sowie aus dem Park der Königlichen Villa;

6.2.2 Stadtteil Stadtamhof ohne die Grundstücke westlich der Herzog-Heinrich-Straße, der Fischlstraße und des Franziskanerplatzes.

6.3 Hochhäuser 6

6.4 Großgaragen 6

6.5 Landwirtschaftliche Betriebe und Gärtnereien 6

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