Grundsätze für die Ausgestaltung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
- 1. Anpflanzung/Aussaat von standortheimischen Gehölzen, Kräutern und Gräsern
1.1 Anpflanzung von Einzelbäumen
1) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Herstellen der Vegetationstragschicht nach DIN 18915 und der Pflanzgrube gem. DIN 18916
2) Anpflanzung von Hochstammbäumen mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20
3) Verankerung der Bäume und Schutz vor Beschädigungen sowie Sicherung der Baumscheibe
4) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: vier Jahre
1.2 Anpflanzung von Gehölzen, freiwachsenden Hecken und Waldmänteln
1) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
2) Anpflanzung von Bäumen I. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 18/20, Bäumen II. Ordnung mit einem Stammumfang der Sortierung 16/18, Heistern 150/175 hoch und zweimal verpflanzten Sträuchern je nach Art in der Sortierung 60/80, 80/100 oder 100/150 hoch
3) je 100 m² je 1 Baum I. Ordnung, 2 Bäume II. Ordnung, 5 Heister und 40 Sträucher
4) Verankerung der Gehölze und Erstellung von Schutzeinrichtungen
5) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre
1.3 Anlage standortgerechter Wälder
1) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
2) Aufforstung mit standortgerechten Arten
3) 3.500 Stück je ha, Pflanzen drei- bis fünfjährig, Höhe 80-120 cm
4) Erstellung von Schutzeinrichtungen
5) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: fünf Jahre
1.4 Schaffung von Streuobstwiesen
1) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
2) Anpflanzen von Obstbaumhochstämmen und Befestigung der Bäume
3) je 100 m² ein Obstbaum der Sortierung 10/12
4) Einsaat Gras-/Kräutermischung
5) Erstellen von Schutzeinrichtungen
6) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: fünf Jahre
1.5 Anlage von naturnahen Wiesen und Krautsäumen
1) Schaffung günstiger Wachstumsbedingungen durch Bodenvorbereitung nach DIN 18915
2) Einsaat von Wiesengräsern und Wiesenkräutern, möglichst aus autochthonem Saatgut
3) Fertigstellungspflege und Entwicklungspflege: drei Jahre
- 2. Schaffung und Renaturierung von Wasserflächen
2.1 Herstellung von Stillgewässern
1) Aushub und Einbau bzw. Abfuhr des anstehenden Bodens
2) ggf. Abdichtung des Untergrundes
3) Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
4) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre
2.2 Renaturierung von Still- und Fließgewässern
1) Offenlegung und Rückbau von technischen Ufer- und Sohlbefestigungen
2) Gestaltung der Ufer und Einbau natürlicher Baustoffe unter Berücksichtigung ingenieurbiologischer Vorgaben
3) Anpflanzung standortheimischer Pflanzen
4) Entschlammung
5) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre
- 3. Begrünung von baulichen Anlagen
3.1 Fassadenbegrünung
1) Anpflanzung von selbstklimmenden Pflanzen
2) Anbringung von Kletterhilfen und Pflanzung von Schling- und Kletterpflanzen
3) eine Pflanze je 2 lfm.
4) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: zwei Jahre
3.2 Dachbegrünung
1) intensive Begrünung von Dachflächen
2) extensive Begrünung von Dachflächen
3) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: drei Jahre
- 4. Entsiegelung und Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
4.1 Entsiegelung befestigter Flächen
1) Ausbau und Abfuhr wasserundurchlässiger Beläge
2) Aufreißen wasserundurchlässiger Unterbauschichten
3) Einbau wasserdurchlässiger Deckschichten
4) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: ein Jahr
4.2 Maßnahmen zur Grundwasseranreicherung
1) Schaffung von Gräben und Mulden zur Regenwasserversickerung
2) Rückbau/Anstau von Entwässerungsgräben, Verschließen der Dränagen
3) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: ein Jahr
- 5. Maßnahmen zur Extensivierung
5.1 Umwandlung von Acker bzw. intensivem Grünland in Acker- und Grünlandbrache
1) Nutzungsaufgabe
2) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: ein Jahr
5.2 Umwandlung von Acker in Ruderalflur
1) ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
2) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: ein Jahr
5.3 Umwandlung von Acker in extensiv genutztes Grünland
1) Bodenvorbereitung, ggf. Abtragen und Abtransport des Oberbodens
2) Einsaat von Wiesengräsern und Kräutern
3) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: fünf Jahre
5.4 Umwandlung von intensivem Grünland in extensiv genutztes Grünland
1) Nutzungsreduzierung
2) Aushagerung durch Mahd und Verwertung oder Abtransport des Mähguts
3) bei Feuchtgrünland Rückbau von Entwässerungsmaßnahmen
4) Fertigstellungs- und Entwicklungspflege: fünf Jahre