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Zitierfest

RgbErhaltS2 · Satzung gemäß §39 h Bundesbaugesetz für das Gebiet "Hohes Kreuz" (Erhaltungssatzung Nr.2)

§ 2 RgbErhaltS2

Wortlaut aus dem Stadtrecht der Stadt Regensburg, Stand 31.08.1987.

(1) Für das in § 1 bezeichnete Gebiet wird festgesetzt, daß der Abbruch, der Umbau und die Änderung baulicher Anlagen genehmigungspflichtig sind, und zwar auch dann, wenn sie nach der Bayerischen Bauordnung keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen.

(2) Die Genehmigung nach Abs. 1 darf nur versagt werden, wenn die bauliche Anlage erhalten bleiben soll, um in diesen Gebiet aus besonderen städtebaulichen Gründen die Zusammensetzung der Wohnbevölkerung zu erhalten (§ 39 h Abs. 3 Nr. 3 BBauG).

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